Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
Herzöge, Grafen, Fürsten
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Markgrafen von Österreich: Leopold III. (1095–1136), Leopold IV. (1136–1141) od. Heinrich II. (1141–1177) [MA 2326]
Vorderseite: Architekturdarstellung (Kirchendarstellung) mit großer Kuppel und Kreuz zwischen zwei Seitentürmen. Darunter Torbogen auf zwei Säulen; in der Fassade seitlich je eine Kugel....
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Markgrafen von Österreich: Leopold III. (1095–1136), Leopold IV. (1136–1141) od. Heinrich II. (1141–1177) [MA 2327]
Vorderseite: Architekturdarstellung (Kirchendarstellung) mit großer Kuppel und Kreuz zwischen zwei Seitentürmen. Darunter Torbogen auf zwei Säulen; in der Fassade seitlich je eine Kugel....
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Königliche Münzstätte Neunkirchen: Heinrich V. (1106–1125) [MA 2328]
Vorderseite: Königsbrustbild von vorne zwischen zwei Sternen. Außen Perlkreis und Trugschriftrand. Rückseite: Zierrat (Lebensbaum), darauf ein Kreuzstab zwischen zwei sich zugekehrten...
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Grafen von Formbach: Ekbert II. (1113–1144) [MA 2329]
Vorderseite: Kopf nach links mit einem Diadem. Vor dem Kopf eine Kugel. Außen Perlkreis und Trugschriftrand. Rückseite: Auf einem sockelartigen Unterbau eine aufragende Hand zwischen zwei...
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